EU-Gerichtshof verbietet Daten-Filter

Von , 30. November 2011 10:43

Wie am Donnerstag der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden hat, dürfen Anbieter von Internet-Plattformen nicht dazu verpflichtet werden, den illegalen Tausch und Download von Musikdateien durch Filter zu prüfen. Die von der belgischen Urheberrechts-Organisation “Sabam” geforderte Filesharing-Kontrolle ist nicht zulässig, da dies eine Sperrung von zulässiger Kommunikation verursachen könnte. Sabam hatte den Provider “Scarlet Extended” gerichtlich zu zwingen versucht, entsprechende Filter einzusetzen um Peer-to-Peer-Verbindungen zu verhindern, durch die Musik ausgetauscht werden kann. Da diese aber auch genutzt werden um zu kommunizieren und legale Daten zu tauschen, ist ein Filter der dies verhindert nicht statthaft. Die Einrichtung des Filters wäre nicht nur mit unangemessen hohen Kosten für die Nutzer verbunden, auch würde er gegen den Schutz persönlicher Daten verstoßen. Oliver Süme, der Vorstandschef des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft lobte die Entscheidung des Gerichts: “Dies ist ein richtungweisendes Urteil, das Europas Bürger und Unternehmen vor Willkürentscheidungen ohne gesetzliche Grundlage schützt. Alle Experten sind sich seit langem einig, dass Internetsperren reine Symbolpolitik sind – technisch sind sie wirkungslos und in wenigen Sekunden zu umgehen.” Auch die zuständige EU-Kommission begrüßte das Urteil als “wichtige Klärung” über die Richtlinien zum Thema geistiges Eigentum. Damit hat das höchste Gericht der Europäischen Union eindeutig die allgemeine Überwachung von elektronischem Verkehr im Netz verboten. Zwar sei das Recht auf geistiges Eigentum im Grundrecht verankert, doch ist auch dieses Recht nicht “bedingungslos zu gewährleisten”.

Lovefilm stellt von Flash auf Silverlight um

Von , 30. November 2011 09:48

Wie Amazon jetzt ankündigte, soll der Video-On-Demand-Dienst von Amazon, Lovefilm, so schnell wie möglich von Adobes Flash auf Silverlight umgestellt werden. Als Grund hab Amazon an, das Silverlight sicherer sei und damit besser vor Film-Piraterie schützen würde. Ohne diese Umstellung würden sich die meisten Filmstudios weigern, für “Lovefilm” weitere Filme zur Verfügung zu stellen. Ein deutlicher Nachtei ist, dass User mit einem älteren Mac ohne Intel-Prozessor, oder einem Linux-BS damit als Kunden für Lovefilm ausfallen. Für alle anderen Betriebssysteme und die neueren Geräte, sowie die gängigen Browser, wird die Umstellung auf Lilverlight jedoch problemlos möglich sein. Der genaue Termin steht noch nicht fest. “Wir werden Sie [aber] rechtzeitig per E-Mail, Facebook, Twitter und Nachrichten auf der LOVEFiLM Webseite informieren”, so die offizielle Amazonankündigung.

GData mit BankGuard für sicheres Onlinebanking

Von , 26. November 2011 12:26

53 Prozent aller deutschen Internet-User nutzen bereits ihren PC für Online-Banking, obwohl fast 46 Prozent dieses für unsicher hält. Drei Prozent der Online-Banking-Nutzer erlitten im vergangenen Jahr finanzielle Verluste durch fremden Missbrauch ihrer Bankkarte. “G Data” hat jetzt eine neue Software entwickelt, die Bankkunden besser vor Attacken von sogenannten Banking-Trojanern schützen soll. Das Programm “BankGuard” erkennt Änderungen die von Trojanern im Browser vorgenommen werden und löscht die als fehlerhaft erkannte Dateien. Zusätzlich erstellt das Programm einen digitalen “Fingerabdruck” des Trojaners, so dass dessen “Schädlingsfamilie” identifiziert werden kann. Etwa 20 Euro soll die zusätzliche Software kosten. Dafür verspricht G Data allerdings auch einen 100-prozentigen Schutz. Ob es funktioniert, muss jedoch die Praxis zeigen.

Urheberrechtsverletzung: Youtube muss Daten nicht herausgeben

Von , 24. November 2011 15:33

Wie jetzt das Oberlandesgericht (OLG) München entschied, müssen Online-Unternehmen nicht zwingend die Daten der Personen angeben, die illegal Daten kopiert haben. Im vorliegenden Fall hatte ein unbekannter User illegal einen Zeichentrickfilm bei Youtube eingestellt. Dagegen klagte das die Urheberrechte besitzende Unternehmen “Constantin Film“. Die Firma forderte Youtube auf, die Daten des Users heraus zu geben, damit dieser für seinen illegalen Upload zur Rechenschaft gezogen werden könnte. Youtube löschte den betroffenen Film, verweigerte jedoch den Datentransfer. Das OLG entschied, dass Youtube im Recht und zur Herausgabe der Daten nicht verpflichtet ist. Youtube ist nach Ansicht des Gerichts nur verpflichtet die Daten heraus zu geben, wenn der User nachweislich eine Urheberrechtsverletzung “im gewerblichen Ausmaß” begangen hätte. Dies war im vorliegenden Fall jedoch nicht gegeben.

Erneute Hackerangriffswelle auf Finnland

Von , 22. November 2011 14:23

Wie die finnische Ermittlungsbehörde NBI mitteilte, ermittelten die Behörden einen umfangreichen Hackerangriff auf Politiker, Polizisten und Journalisten des Landes. Ein Ableger des Hackerteams “Anonymous” hatte sich dazu bekannt, rund eine halbe Million E-Mail-Postfächer und geknackt zu haben. Die Gruppe “Anonymous” wurde mit ihren Angriffen auf Gegner der Enthüllungsplattform Wikileaks bekannt und agiert mittlerweile weltweit. So hackten sie sich unter anderem in den Internet-Dienstleister Paypal ein, nachdem dieser die Zahlungen an Wikileaks gestoppt hatte. In den vergangenen Monaten ist, nach Angaben der Polizei, Finnland wieder verstärkt das Ziel von Hackerangriffen, die “Anonymous” zugeordnet werden. Die Hacker nutzen dafür Sicherheitsdefizite in den Computersystemen, um an persönliche Passwörter und Daten zu gelangen.