Category: Wissenswertes

Lovefilm stellt von Flash auf Silverlight um

Von , 30. November 2011 09:48

Wie Amazon jetzt ankündigte, soll der Video-On-Demand-Dienst von Amazon, Lovefilm, so schnell wie möglich von Adobes Flash auf Silverlight umgestellt werden. Als Grund hab Amazon an, das Silverlight sicherer sei und damit besser vor Film-Piraterie schützen würde. Ohne diese Umstellung würden sich die meisten Filmstudios weigern, für “Lovefilm” weitere Filme zur Verfügung zu stellen. Ein deutlicher Nachtei ist, dass User mit einem älteren Mac ohne Intel-Prozessor, oder einem Linux-BS damit als Kunden für Lovefilm ausfallen. Für alle anderen Betriebssysteme und die neueren Geräte, sowie die gängigen Browser, wird die Umstellung auf Lilverlight jedoch problemlos möglich sein. Der genaue Termin steht noch nicht fest. “Wir werden Sie [aber] rechtzeitig per E-Mail, Facebook, Twitter und Nachrichten auf der LOVEFiLM Webseite informieren”, so die offizielle Amazonankündigung.

Urheberrechtsverletzung: Youtube muss Daten nicht herausgeben

Von , 24. November 2011 15:33

Wie jetzt das Oberlandesgericht (OLG) München entschied, müssen Online-Unternehmen nicht zwingend die Daten der Personen angeben, die illegal Daten kopiert haben. Im vorliegenden Fall hatte ein unbekannter User illegal einen Zeichentrickfilm bei Youtube eingestellt. Dagegen klagte das die Urheberrechte besitzende Unternehmen “Constantin Film“. Die Firma forderte Youtube auf, die Daten des Users heraus zu geben, damit dieser für seinen illegalen Upload zur Rechenschaft gezogen werden könnte. Youtube löschte den betroffenen Film, verweigerte jedoch den Datentransfer. Das OLG entschied, dass Youtube im Recht und zur Herausgabe der Daten nicht verpflichtet ist. Youtube ist nach Ansicht des Gerichts nur verpflichtet die Daten heraus zu geben, wenn der User nachweislich eine Urheberrechtsverletzung “im gewerblichen Ausmaß” begangen hätte. Dies war im vorliegenden Fall jedoch nicht gegeben.

Erneute Hackerangriffswelle auf Finnland

Von , 22. November 2011 14:23

Wie die finnische Ermittlungsbehörde NBI mitteilte, ermittelten die Behörden einen umfangreichen Hackerangriff auf Politiker, Polizisten und Journalisten des Landes. Ein Ableger des Hackerteams “Anonymous” hatte sich dazu bekannt, rund eine halbe Million E-Mail-Postfächer und geknackt zu haben. Die Gruppe “Anonymous” wurde mit ihren Angriffen auf Gegner der Enthüllungsplattform Wikileaks bekannt und agiert mittlerweile weltweit. So hackten sie sich unter anderem in den Internet-Dienstleister Paypal ein, nachdem dieser die Zahlungen an Wikileaks gestoppt hatte. In den vergangenen Monaten ist, nach Angaben der Polizei, Finnland wieder verstärkt das Ziel von Hackerangriffen, die “Anonymous” zugeordnet werden. Die Hacker nutzen dafür Sicherheitsdefizite in den Computersystemen, um an persönliche Passwörter und Daten zu gelangen.

Welche Daten darf das BKA sammeln?

Von , 25. Oktober 2011 17:44

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat das Recht, Daten über die Bevölkerung zu sammeln, die in sogenannten Zentralstellendateien gespeichert werden. Die Berechtigung für diese Datenspeicherung erstreckt sich allerdings auf Personen, die bereits Straftaten begangen haben, oder vom BKA als “verdächtig” eingestuft werden. Diese Daten dürfen lediglich zur Gefahrenabwehr benutzt und dafür auch an andere Dienststellen, wie das Zollkriminalamt oder die Bundespolizei weiter geleitet werden. Im Bundestag erkundigt sich die Linksfraktion regelmäßig über den Umfang der gespeicherten Daten. Wie sich jetzt bei einer solchen Kleinen Anfrage heraus stellte, speichert das BKA flächendeckend die Daten von Mitgliedern der Linken, ohne das diese mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, oder eine andere Begründung vorläge. Insgesamt 11.637 Datensätze von Personen, die als potentielle “Straftäter linksmotiviert” geführt werden, hat das BKA in seiner Zentralstellendatei gespeichert. Auf die Nachfrage, wie viele der gespeicherten Personen tatsächlich als gewalttätig eingestuft werden, musste das BKA zugeben, dass dies lediglich auf 68 von ihnen zutrifft. Das bedeutet, dass das Bundeskriminalamt statt Daten von tatsächlichen Straftätern zu sammeln, eine “Gesinnungskartei” führt. Ob sich dies auf Sympathisanten der Linken beschränkt ist nicht bekannt. Die Daten-Sammelwut des BKA ist allerdings nichts Neues und es ist zu befürchten, dass jeder Deutsche, der sich für irgendeinen Bereich wie Umweltschutz, Internetfreiheit oder Ähnliches engagiert, in den Datenspeichern des BKA landet.

Bund will Spionagesoftware selbst entwickeln

Von , 24. Oktober 2011 12:55

Wie das Bundeskriminalamt (BKA) bekannt gab, will der Bund zukünftig selbst Spionagesoftware entwickeln. Dies ist das bisherige Fazit aus der Kritik, die in den vergangen Tagen an dem eingesetzten sogenannten Staatstrojaner vorgenommen wurde. Vor drei Tagen hatte Jörg Ziercke, der Präsident des Bundeskriminalamtes, zugeben müssen, dass das BKA nicht über den Quellcode der Trojaner-Software verfügt, die es eingesetzt hat. Dadurch können die BKA-Mitarbeiter auch nicht genau wissen, was der Trojaner tatsächlich in dem eingeschleusten System anstellt, welche Daten er speichert oder vielleicht verändert. Der Chaos Computer Club, der den Staatstrojaner untersucht hatte, gab in der vergangenen Woche bekannt, dass diese Software wesentlich mehr könne, als die Regierung laut Bundesverfassungsgericht tun darf. Um solche Pannen in Zukunft zu vermeiden, unterstützt auch der innenpolitische Sprecher der CSU, Hans-Peter Uhl, den Vorschlag, dass der Bund die Spionagesoftware zukünftig selbst entwickeln sollte. Als “Schritt in die richtige Richtung” bezeichnete auch Hartfried Wolff, Innenexperte der FDP, das Vorhaben. In dem Zusammenhang schlug der Niedersächsische Innenminister der CDU, Uwe Schünemann vor, dass in dem Fall eine unabhängige Kontrollbehörde eingerichtet werden sollte, um die missbräuchliche Verwendung der Trojaner von vornherein zu unterbinden. Um eigene staatliche Spionagesoftware entwickeln zu können, muss die bestehende Strafprozessordnung geändert werden.