Das Karlsruher Bundesverfassungsgericht hat jetzt bestätigt, dass eine Telefonüberwachung wie sie in der “Reform der Telekommunikationsüberwachung” 2007 vereinbart wurde, rechtsgültig ist. In dieser werden die Voraussetzungen für die Telefonüberwachung von verdächtigen Personen neu geregelt. Etliche vorher für die Telefonüberwachung ausreichende leichtere Straftatbestände wurden in der Neufassung des Gesetzes gestrichen, während andere, schwerere Straftaten, hinzu kamen. Grundsätzlich gilt, dass Telefone nur überwacht werden dürfen, wenn für das untersuchte Verbrechen eine Mindest-Höchststrafe von 5 Jahren vorgesehen ist. Das Gericht entschied auch, dass ein Aufzeichnungsverbot privater Telefonate rechtens ist. Einen absoluten Abhörschutz für bestimmte Berufsgruppen lehnte das Bundesverfassungsgericht jedoch ab. Diese hatten Ärzte, Journalisten und Steuerberater, mit dem Hinweis auf ihre Schweigepflicht gefordert. Das Gericht begründete ihre Ablehnung des Gesuchs jedoch damit, dass dadurch eventuell auch schwere Straftaten nicht mit ausreichender Wirksamkeit verfolgt werden könnten. Strafverteidigern, Parlamentariern und Priestern, wurde jedoch der gewünschte absoluter Abhörschutz gewährt.
Private Fotos von Facebook-Benutzern dürfen normalerweise nicht ohne Genehmigung der Nutzer für die Öffentlichkeit sichtbar sein. Durch einen Programmier-Fehler war es jedoch zeitweise durch einen Trick auch Unbefugten möglich, an diese geschützten Bilder heran zu kommen. Dafür musste man nur ein Bild beim Support von Facebook als anstößig melden und anbieten nach weiteren, nicht rechtskonformen Bildern des Users zu suchen. Nicht in allen, aber in vielen Fällen wurden daraufhin sämtliche Bilder des betroffenen Users freigeschaltet. Heraus kam diese Sicherheitslücke, weil auch Facebook-Gründer Mark Zuckerberg von diesem illegalen Eingriff betroffen war und private Fotos von ihm im Internet auftauchten. Inzwischen wurde der Software-Fehler jedoch behoben, wie das Unternehmen bekannt gab.
Inzwischen hat der Bundestag den neuen Gesetzentwurf der Bundesregierung bezüglich der geplanten Internetsperren aufgehoben. Alle Fraktionen stimmten der Aufhebung zu. Das erst im vergangenen Jahr verabschiedete Gesetz zur Sperrung von Webseiten mit kinderpornographischem Inhalt, wurde aufgrund seiner Sinnlosigkeit zurück genommen. Nach jahrelangen Beschwerden, Debatten, Erklärungen und Petitionen, hat die Regierung einsehen müssen, dass die von ihr geplanten “Stopp-Schilder” leicht zu umgehen und daher völlig nutzlos sind. Strafbare Inhalte dieser Art müssen statt dessen durch “konsequente Löschung” ganz aus dem Internet entfernt werden. Hohe Wellen hatte die ursprüngliche Planung der Internetsperren vor allem deswegen geschlagen, weil es erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen dieses Vorgehen gab. Viele Internet-Nutzer befürchteten, dass die einmal geschaffene Möglichkeit der Webseitensperrung schnell ausgeweitet werden und somit eine weitreichende Internetzensur ermöglicht würde. Die von der Regierung und vor allem der damaligen Familienministerin, Ursula von der Leyen, propagierte Sicherheit der Kinder, wurde als schlechter Vorwand betrachtet. Wie die Regierungsbehörden inzwischen zugeben mussten, ist die Löschung von Seiten mit kinderpornographischem Inhalt problemlos möglich und wesentlich effektiver, als sie durch ein Stopp-Schild zu versperren.
Das Facebook-Netzwerk hat sich jetzt verpflichtet, Auflagen zum Datenschutz einzuhalten. Dies ist Teil eines Vertrags mit der Handelskommission FTC. Facebook verpflichtet sich damit unter anderem, sich regelmäßig von unabhängigen Prüfungskommissionen auf die vereinbarte Einhaltung der Datenschutz-Richtlinien hin kontrollieren zu lassen. Die Handelskommission FTC hatte gegen Facebook ermittelt, nachdem das Unternehmen 2009 die Standard-Einstellungen der Profile verändert und dadurch private Information allgemein zugänglich gemacht hatte. Dadurch wurden private Daten von Facebook-Nutzern offen einsehbar, ohne dass dies allen Betroffenen klar war. “Wir haben eine Reihe von Fehlern gemacht”, erklärte Facebook-Gründer Mark Zuckerberg in seinem Blog. Zukünftig sollen die Nutzer allein entscheiden können, welche Daten wem angezeigt werden dürfen. Noch immer gibt es allerdings Klagen gegen Facebook in denen dem Online-Unternehmen vorgeworfen wird, zu viele Daten ihrer Nutzer zu sammeln. Das die Einigung mit der FTC keinen Einfluss auf die Rechtslage in Deutschland hat, verhandelt Facebook aktuell mit Datenschutzbeauftragen Deutschlands und Europas. Auch Google soll sich inzwischen bereit erklärt haben, freiwilligen Datenschutz-Prüfungen durch den FTC zu gewähren.
Wie am Donnerstag der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden hat, dürfen Anbieter von Internet-Plattformen nicht dazu verpflichtet werden, den illegalen Tausch und Download von Musikdateien durch Filter zu prüfen. Die von der belgischen Urheberrechts-Organisation “Sabam” geforderte Filesharing-Kontrolle ist nicht zulässig, da dies eine Sperrung von zulässiger Kommunikation verursachen könnte. Sabam hatte den Provider “Scarlet Extended” gerichtlich zu zwingen versucht, entsprechende Filter einzusetzen um Peer-to-Peer-Verbindungen zu verhindern, durch die Musik ausgetauscht werden kann. Da diese aber auch genutzt werden um zu kommunizieren und legale Daten zu tauschen, ist ein Filter der dies verhindert nicht statthaft. Die Einrichtung des Filters wäre nicht nur mit unangemessen hohen Kosten für die Nutzer verbunden, auch würde er gegen den Schutz persönlicher Daten verstoßen. Oliver Süme, der Vorstandschef des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft lobte die Entscheidung des Gerichts: “Dies ist ein richtungweisendes Urteil, das Europas Bürger und Unternehmen vor Willkürentscheidungen ohne gesetzliche Grundlage schützt. Alle Experten sind sich seit langem einig, dass Internetsperren reine Symbolpolitik sind – technisch sind sie wirkungslos und in wenigen Sekunden zu umgehen.” Auch die zuständige EU-Kommission begrüßte das Urteil als “wichtige Klärung” über die Richtlinien zum Thema geistiges Eigentum. Damit hat das höchste Gericht der Europäischen Union eindeutig die allgemeine Überwachung von elektronischem Verkehr im Netz verboten. Zwar sei das Recht auf geistiges Eigentum im Grundrecht verankert, doch ist auch dieses Recht nicht “bedingungslos zu gewährleisten”.