Das Internet ist nicht nur voller interessanter und abwechslungsreicher Anregungen für Kinder, sich sicher darin zurecht zu finden, ist auch in den wenigen Jahren seit seiner Einführung für Schulkinder schon eine notwendige Voraussetzung geworden. Allerdings birgt die Freiheit die das Netz bietet auch viele Gefahren. Um diese zu minimieren, hat das Familienministerium jetzt den “Dialog Internet” gestartet, dessen Ziel es ist, Kindern die Kompetenz zu vermitteln, sich vor diesen Gefahren zu schützen. Familienministerin Kristina Schröder will außerdem die Einflussmöglichkeiten der Eltern stärken und Rahmenbedingungen für kindgerechte Surfräume schaffen. Erste geschützte Surfräume, die für Kinder reserviert sind, gibt es bereits bei der Kindersuchmaschine “Blinde Kuh”, oder dem Portal “fragFinn”. Auf der Webseite “Surfen ohne Risiko” können Eltern eine Startseite für ihr Kind erstellen mit Angeboten, die auf die Interessen des Kindes zugeschnitten sind. Das Familienministerium will jetzt mit einer Informationskampagne Eltern über die bestehenden Möglichkeiten und Funktionen von Kinderschutzsoftware informieren. Familienministerin Schröder weißt jedoch auch darauf hin, dass Programme wie diese die Eltern nicht aus der Pflicht entlassen, die Internet-Aktivitäten ihres Kindes zu prüfen und vor allem, die Kinder auf die verschiedenen Gefahren die ihnen dort begegnen aufmerksam zu machen. Wichtig ist das sie lernen, keine privaten Daten, wie Klarname, Adresse oder Telefonnummer heraus zu geben. Auch sollte ihnen beizeiten beigebracht werden, dass im Internet Beiträge unter Umständen jahrelang stehen bleiben und heute witzig erscheinende Fotos und Texte in ein paar Jahren recht peinlich werden können. Für den Fall das Kinder, trotz aller Vorsichtsmaßnahmen beim surfen belästigt, oder gedemütigt werden, soll ein Notfallbutton auf von ihnen besuchten Seiten installiert werden, der eine Nachricht an ein Internet-Kinderschutzzentrum sendet, welches die gemeldeten Inhalte prüft und gegebenenfalls Maßnahmen einleitet.
Die VERBRAUCHER INITIATIVE e.V. in München hat gemeinsam mit dem Online-Verkaufsportal Ebay, in einer repräsentativen Verbraucherumfrage festgestellt, dass in Deutschland immer häufiger auch Geschenke über das Internet gekauft werden. Rund ein Drittel aller Tablet- und Smartphone-Besitzer haben angegeben, ihre Geschenke auch online, über ihre Handys und Tablets kaufen zu wollen. Von der Gruppe der 30 bis 49-Jährigen, nahmen sich dies sogar über 38 Prozent vor. Durchschnittlich 200 Euro sind die Befragten bereit, für online gekaufte Geschenke auszugeben. Am beliebtesten sind dabei Bücher, die von 53 Prozent aller Tablet- und Smartphone-Besitzer als Geschenk geplant sind. 43 Prozent wollen außerdem elektronische Medien und 39 Prozent Unterhaltungselektronik über das Internet bestellen. Noch immer gibt es größere Differenzen im Einkaufsverhalten von Männern und Frauen. Während Frauen mit rund 60 Prozent vorzugsweise Bücher und 47 Prozent von ihnen Kleidung und Schmuck online erwerben, tun dies nur rund 46 Prozent der Männer. Um Online-Usern das sichere einkaufen im Netz zu erleichtern, hat die VERBRAUCHER INITIATIVE e.V. gemeinsam mit EBay den “Smart Shopping Guide” veröffentlicht, einen Ratgeber mit Tipps und Tricks der helfen soll, sich sicher immer Angebotsdschungel zurecht zu finden.
Der Datenschutzbeauftragte für Hamburg, Johannes Caspar, hat das Unternehmen Facebook für die verbesserte Voreinstellung bei der Facebook-Chronik gelobt. Diese muß per “Opt in”, direkt vom Facbook-Nutzer freigeschaltet werden und ist nicht automatisch bis auf Widerruf für alle sichtbar, wie das bisher bei vielen Facebook-Voreinstellungen üblich war. Allerdings sieht Caspar eine große Gefahr in der hohen Datenmenge, die von Nutzern des Portals online gestellt und von Facebook gesammelt und verkauft werden können. Durch diese neue Facebook-Chronik wurde eine weitere Möglichkeit installiert, private Daten zu veröffentlichen. Caspar: “Jeder kann hier sein Leben in allen Details selbst inszenieren. Damit werden die Datenmengen, die von den Nutzern in Umlauf gebracht werden, deutlich zunehmen.” Was auf Facebook dringend benötigt würde, so der Datenschutzbeauftragte, ist ein Feature, durch dass Facebook-Nutzer regelmäßig ihre veröffentlichten Daten prüfen und den Account “aufräumen” können. Die Facebook-Chronik, die demnächst weltweit gestartet werden soll, gibt Facebook-Nutzern die Möglichkeit, Ereignisse aus ihrem Leben in Form eines Magazins auf Facebook zu veröffentlichen.
Alle Bundesländer, außer Schleswig-Holstein, haben jetzt den neuen Glücksspielvertrag unterzeichnet. Schleswig-Holstein enthielt sich bei dieser Entscheidung, da das Bundesland bereits früher eine wesentlich umfangreichere Liberalisierung des Glücksspiels für sich erarbeitet und gesetzlich verankert hatte. Für alle anderen Bundesländer gilt ab dem 1. Januar der neue Vertrag, der 20 kommerziellen Glücksspielanbietern den Erwerb einer Lizenz zugesteht. Reiner Haseloff, der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, ist zufrieden mit dem Ergebnis und bezeichnete den Vertrag als “guten Kompromiss”. Allerdings muss der Vertrag noch durch die Europäische Union bestätigt und durch die einzelnen Länderparlamente ratifiziert werden. Erst dann will auch der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein prüfen, ob es sinnvoll ist, dass auch sein Bundesland den Glücksspielvertrag übernimmt. Carstensen: “Ich warte ab, was aus Brüssel kommt. Das Parlament müsste das Gesetz dann wieder ändern.” 2010 war das bisher für Deutschland geltende Glücksspielverbot für private Unternehmen im Internet vom Europäischen Gerichtshof als unzulässig verurteilt und eine diesbezügliche gesetzliche Neuausrichtung gefordert worden. Dagegen votierte das Bundesverwaltungsgericht für Regeln, die gleichzeitig der Vorbeugung von Spielsucht dienlich sind. Ab dem 1. Januar können Glücksspielanbieter, so wie es seit einem Jahr in Schleswig-Holstein möglich ist, für eine Abgabe in Höhe von 20 Prozent der Einnahmen, eine Glücksspiel-Lizenz erwerben.
Der jahrelange Streit der Gema-Gesellschaft und des IT-Branchenverbandes Bitkom, mündete endlich in einer Einigung. Ab sofort wird eine Urhebervergütung in unbekannter Höhe von Musikportalen im Internet an die Gema gezahlt, sowie eine Lizenzgebühr für Streaming-Angebote. Sechs bis neun Cent kostet dann jedes Musikstück netto. Dies teilte am Donnerstag den 8. Dezember die Gema in München mit. Damit können jetzt auch in Deutschland beliebte Musik-Dienste wie Apples iTunes Match, Spotify und Google Music genutzt werden. Konkrete Pläne der Online-Unternehmen liegen bisher aber noch nicht vor. Bitkom-Vizepräsident Volker Smid ist mit der Entwicklung zufrieden: “Wir gehen davon aus, dass es künftig noch mehr Musikdienste in Deutschland geben wird, bei denen Nutzer für eine monatliche Pauschalgebühr alle Titel vollständig online hören können.” Für Dienste deren Gewinne allein aus Werbeeinblendungen erzielt werden, ist die Einigung jedoch noch nicht sonderlich hilfreich. Betroffen davon ist beispielsweise das beliebte Videoportal Youtube: “So erfreulich die Einigung zwischen Bitkom und Gema auch ist, solange sie die werbebasierten Dienste nicht umfasst, ist sie im Sinne des Geschäftsmodells von Streamingdienstleistern wenig wert.”